Einladung zur Ordentlichentlichen Hauptversammlung des Clubs für Britische Hütehunde e.V. am 14./15. November 2026
Ort: Best Western Hotel Ambassador, Friedrich-Ebert-Allee 1, 34225 Baunatal
Beginn: Samstag, 14. November 2026, 14.00 Uhr Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Wahl- und Stimmberechtigten
3. Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
4. Genehmigung der Tagesordnung
5. Anträge zu Satzungs- und Ordnungsänderungen
6. Sonstige Anträge
7. Rechenschaftsberichte des engeren Präsidiums
Gemeinsames Abendessen
Tagungsgetränke, Pausen-Snack, Abendessen a la carte + 1 Getränk, Tagungspauschale 49.- Euro
Fortsetzung:
Sonntag, 15. November 2026, 09.30 Uhr
8. Kassenbericht der Leiterin Finanzen
9. Bericht der Kassenprüfer
10. Aussprache zu den Berichten
11. Entlastung des Präsidiums
12. Wahl eines Wahlleiters und Helfer
13. Wahl des Präsidiums
14. Wahl eines Kassenprüfers sowie zwei Vertretern
15. Wahl des Tierschutzbeauftragten und eines Vertreters
16. Verschiedenes
Tagungsgetränke, Pausen-Snack, Mittagessen a la carte + 1 Getränk, Tagungspauschale 49.- Euro
Anträge zu Satzungs- und Ordnungsänderungen sowie sonstige Anträge sind von den Mitgliedern des engeren und erweiterten Präsidiums spätestens bis zum 30. September 2026 formgerecht, d.h. alter Text (rot), neuer Text (grün) entsprechender §§ der Satzung und Ordnungen mit Begründung per E-Mail in PDF-Datei unterschrieben an den Präsidenten des CfBrH zu richten. Die form- und fristgerecht eingereichten Anträge erhalten die Mitglieder des erweiterten Präsidiums bis zum 15. Oktober 2026. Auf den Webseiten des CfBrH werden die zulässigen Anträge zum 30. Oktober veröffentlicht.
Die Teilnehmer und Gäste sind namentlich spätestens bis zum 1. Oktober 2026 bei der Geschäftsstelle anzumelden. Die Tagungspauschale beträgt für den 1. und 2. Tag jeweils 49.- Euro incl. Tagungsgetränke u. Essen. Übernachtung 85,- EZ bzw. 105,- DZ inkl. Frühstück. Hotelzimmer und Tagungsteilnahme werden ausschließlich durch den Hauptclub gebucht.
Peine, 28.06.2026
gez. Claus-Peter Fricke
Präsident
Eilmeldung betr. Bundes- und Herbstsieger Ausstellung Dortmund 2026
Die behördliche Ordnungsverfügung zu den Ausstellungen wurde geändert.
Für Shelties ist kein genetischer Test bezüglich des von Willebrand-Faktors (vWD) mehr notwendig!
Sonderschauen auf den Ausstellungen Dortmund und Karlsruhe 2026
Nach sorgfältiger Abwägung haben wir uns entschieden, unsere Sonderschauen auch 2026 sowohl an die Bundessieger Ausstellung & Agria Trophy Show in Dortmund als auch an die 86. und 87. InternationaleRassehunde-Ausstellung,German Winner, in Karlsruhe anzugliedern.
Diese Entscheidung bedeutet ausdrücklich nicht, dass wir die derzeitigen behördlichen Auflagen in allen Punkten für fachlich nachvollziehbar oder verhältnismäßig halten. Insbesondere die Anforderungen im Zusammenhang mit erblichen Erkrankungen und genetischen Merkmalen bedürfen aus unserer Sicht einer wissenschaftlich fundierten und rassespezifischen Betrachtung. So müssen sich zum Beispiel pauschale Anforderungen an Hunde mit Merle-Färbung – etwa hinsichtlich genetischer Nachweise oder audiometrischer Untersuchungen – aus unserer Sicht daran messen lassen, ob sie für den einzelnen Hund und die betreffende Rasse wissenschaftlich begründet und verhältnismäßig sind.
Gleichzeitig möchten wir unseren Mitgliedern weiterhin die Möglichkeit geben, ihre Hunde auf den großen VDH-Ausstellungen zu präsentieren und unsere Rassen einer interessierten Öffentlichkeit vorzustellen. Ein Rückzug unserer Sonderschauen würde letztlichgenau das bewirken, was wir vermeiden möchten: weniger Sichtbarkeit für verantwortungsvolle Rassehundezucht und weniger Möglichkeiten für unsere Mitglieder, ihrem Hobby nachzugehen. Deshalb werden wir präsent bleiben. Wir werden uns sachlich und mit fachlichen Argumenten gegen unverhältnismäßige oder wissenschaftlich nicht nachvollziehbare Anforderungen einsetzen – aber wir werden uns die Freude an unseren Hunden, an unseren Rassen und am gemeinsamen Ausstellungserlebnis nicht nehmen lassen.
Was Sie wissen müssen, wenn Sie Ihren Britischen Hütehund auf diesen Ausstellungen melden wollen:
Wie bereits oben erläutert, haben wir versucht, den Auflagen mit fundierten Argumenten entgegenzuwirken, leider nicht in allen Bereichen mit Erfolg. Die Auflagen finden Sie hier: https://www.hund-und-pferd.de/hundeaussteller/tierschutzhundeverordnung.
Für unsere Rassen gilt:
Bobtails mit einem hohen, eine oder beide Ohren umfassenden Weißanteil am Kopf benötigen eine tierärztliche Bescheinigung zum Ausschluss von ein- oder beidseitiger Taubheit.
Bei Welsh Corgi Pembroke mit natural Bobtail muss eine deutliche Rutenbewegung erkennbar (siehe Text VDH-Link) bzw. das Genital von Hündinnen vollständig von der Rute bedeckt sein.
Hunde mit der Farbe Merle werden zugelassen, wenn durch einen Gentest nachgewiesen wird, dass der Hund heterozygot für die Farbe Merle ist (m/M, m/Ma+, m/Ma, m/Mc+, m/Mc). Alternativ gelten entsprechende Gentests der Eltern. Hunde mit dem Status m/Mh müssen durch tierärztliches Attest nachweisen, dass sie frei von Taubheit oder Augenmissbildungen sind. (Gilt auch für Karlsruhe)
Shelties müssen den Nachweis erbringen, dass sie nicht Träger von vWD Typ I sind. Der entsprechende Gentest kann kurzfristig von den entsprechenden Laboren durch geführt werden. (Gilt auch für Karlsruhe)
Bei den beiden letzten Kategorien veröffentlichen wir hier in Absprache mit dem VDH nur die für den Hund nicht belastende und kostengünstigste Möglichkeit die Auflagen zu erfüllen. Weitere Infos finden Sie in dem beigefügten VDH-Link.
Sollten Sie diese Tests jetzt beauftragen, können Sie dennoch zum 1. Meldeschluss melden und das Testergebnis bis zum 20.10.2026 nachträglich hochladen.
BRANDBRIEF
Hundehalter, Vereine und jahrhundertealte Hunderassen brauchen endlich Rechtssicherheit und Schutz!
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Abgeordnete,
sehr geehrte politisch Verantwortliche,
wir wenden uns heute mit großer Sorge und zunehmendem Unverständnis an Sie.
In Deutschland erleben Hundehalter, Züchter, Vereine und Veranstalter aktuell, dass Veranstaltungen rund um den Hund mit teilweise unerfüllbaren oder sogar gesundheitsgefährdenden Auflagen belegt, eingeschränkt oder untersagt werden. Betroffen sind längst nicht mehr nur klassische Hundeausstellungen. Betroffen und belegt mit dem unsäglichen Begriff der „Qualzucht“ sind mittlerweile fast alle Hunderassen, ebenso wie selbstverständlich Mischlinge.
Es geht aber nicht nur um Ausstellungen. Es geht auch um Hundesport, um Vereinsveranstaltungen, um gemeinsame Feste, Treffen sowie Spaziergänge – Aktivitäten also, die seit Jahrzehnten selbstverständlich zum gesellschaftlichen und sozialen Leben von Hundehaltern und ihren Vereinen gehören.
Ja, selbstverständlich brauchen wir Tierschutz – aber wir brauchen auch Rechtssicherheit! Und vor allem brauchen wir Verhältnismäßigkeit und die Beachtung von wissenschaftlichen Grundlagen. Es versteht sich von selbst, dass diese nicht aus veralteten Dokumenten bestehen sollten…
Niemand, der verantwortungsvoll mit Tieren lebt, sie züchtet, ausbildet oder im Hundesport führt und täglich mit ihnen in der Familie lebt, stellt den Schutz von Tieren infrage.
Im Gegenteil.
Wir alle unterstützen einen konsequenten und wissenschaftlich fundierten Tierschutz ausdrücklich.
Aber Tierschutz darf nicht zu einem System führen, in dem für Vereine und ihre Mitglieder kein Vereinsleben mehr möglich ist und durch die Hintertür ganze Hunderassen unter dem Deckmantel vermeintlich guter Intention ausgelöscht werden - in Deutschland…
Ja, es geht inzwischen um die Zukunft aller Hunderassen. Und es geht auch nicht nur um Hunde. Es geht ebenso um Katzen. Um Pferde. Um Ziervögel und Zierfische. Um Meerschweinchen. Und um Kaninchen usw.
Damit kann eine Entwicklung in Gang gesetzt werden, deren Konsequenzen weit über ein Ausstellungsverbot hinausreichen. Nach dem Ausstellungsverbot kommt naturgemäß das Zuchtverbot. Danach dann das Einfuhrverbot und dann das Haltungsverbot.
Denn wenn Hunde bestimmter Rassen nicht mehr ausgestellt, präsentiert oder züchterisch eingesetzt werden können, weil ein rassetypisches Merkmal unabhängig vom Gesundheitszustand des individuellen Tieres zum Ausschluss führt, kann dies faktisch einem Verbot einer Rasse durch die Hintertür gleichkommen.
Das betrifft teilweise Hunderassen, deren Geschichte Jahrhunderte oder sogar Jahrtausende zurückreicht.
Nackthunderassen beispielsweise gehören in ihren Ursprungsländern teilweise zum kulturellen und kynologischen Erbe. Generationen von Menschen haben diese Rassen erhalten und weiterentwickelt. Es geht aber auch um alle Hunderassen, die für eine bestimmte Arbeit gezüchtet und damit geformt wurden. Die Zucht von Rassehunden ist wichtig, denn:
Hunde arbeiten als Assistenz-, Therapie-, Rettungs-, Such-, Hüte-, Wach- und Diensthunde. Andere begleiten ältere oder einsame Menschen, unterstützen Familien und geben Kindern Sicherheit und Geborgenheit.
Hunde sind Sportpartner, Arbeitskollegen und Familienmitglieder. Das ist besonders wichtig vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung unserer Welt. Unsere Haustiere sind hier ein entscheidendes Bindeglied zur Natur, zur Realität, zu Nähe und Wärme.
Unsere unterschiedlichen Hunderassen sind das Ergebnis einer jahrhundertelangen gemeinsamen Geschichte von Mensch und Hund. Diese Vielfalt verdient Schutz.
Und sie verdient Wissenschaft statt Pauschalurteil.
Wir fordern ausdrücklich nicht, gesundheitliche Probleme bestimmter Zuchtlinien oder einzelner Tiere zu ignorieren.
Wo ein Hund tatsächlich unter erblich bedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen leidet, muss verantwortungsvolle Zucht reagieren.
Aber zwischen der Feststellung eines gesundheitlichen Problems bei einem individuellen Tier und der pauschalen Verurteilung und dem Verbot einer ganzen Rasse durch die Hintertür liegt ein gewaltiger Unterschied.
Tierschutz muss sich an nachweisbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen orientieren – nicht allein an der Zugehörigkeit zu einer Rasse oder am Vorhandensein eines Merkmals.
Veterinärmedizinische Erkenntnisse, Genetik, Populationsgenetik, wissenschaftliche Forschung und die Erfahrung verantwortungsvoller Zuchtverbände müssen gemeinsam berücksichtigt werden.
Vereine dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie Gentests und zuchthygienische Maßnahmen durchführen. Dies ist NICHT der Beweis, dass diese oder jene Hunderasse krank ist. Im Gegenteil. Es ist der Beweis für verantwortungsvolle Zucht!
Und was ist mit genetischer Vielfalt?
Wer bestimmte Hunde systematisch von Zucht und Ausstellung ausschließt, muss auch die populationsgenetischen Folgen bedenken.
Hunde - oder andere Haustiere - schützt man nicht, indem man ihre verantwortungsvolle Zucht unmöglich macht.
Und unsere Vereine und Züchter sind auch nicht das Problem – sie sind ein Teil der Lösung!
Hundevereine und Zuchtverbände leisten seit Generationen wichtige ehrenamtliche Arbeit, auf der ganzen Welt, aber besonders auch in Deutschland.
Es sind diese Menschen, die Gesundheitsprogramme und Untersuchungen organisieren, die Zuchtbücher führen, Abstammungen dokumentieren und Hunde und Halter ausbilden. Genau diese Menschen in den Vereinen, die jetzt öffentlich am Pranger stehen, fördern Sozialverträglichkeit und unterstützen wissenschaftliche Untersuchungen.
Hundesportplätze und Vereinsgelände sind außerdem soziale Treffpunkte.
Hier begegnen sich Jung und Alt. Hier entstehen Freundschaften. Hier lernen Menschen den verantwortungsvollen Umgang mit ihren Hunden.
Wenn selbst Vereinsfeste, gemeinsame Aktivitäten oder organisierte Spaziergänge zunehmend unter einen kaum vorhersehbaren Genehmigungs- und Auflagenvorbehalt geraten, müssen wir uns fragen:
Wo soll diese Entwicklung enden?
Deshalb wenden wir uns an Sie.
Wir bitten Sie nicht um weniger Tierschutz.
Wir wollen besseren Tierschutz – wissenschaftlich fundiert, verhältnismäßig und rechtssicher.
Wir fordern:
* transparente Vorgaben für Veranstalter und Vereine, die bereits im Vorfeld Rechtssicherheit schaffen;
* eine wissenschaftlich belastbare Grundlage für die Bewertung erblich bedingter gesundheitlicher Beeinträchtigungen;
* die Einbeziehung von Tierärzten, Wissenschaftlern, Genetikern UND Zuchtverbänden, Hundesportorganisationen UND betroffenen Vereinen in politische und administrative Entscheidungsprozesse;
* die Berücksichtigung von Populationsgenetik und genetischer Vielfalt;
* den Schutz historischer und kulturell bedeutsamer Hunderassen;
* sowie eine klare politische Grenze gegenüber Maßnahmen, die faktisch zur Verdrängung oder zum Verschwinden ganzer Hunderassen und zum Ende des Vereinslebens in Deutschland führen können.
Wir brauchen einen Dialog – jetzt.
Und wir appellieren an Sie als politische Entscheidungsträger:
Schauen Sie genau hin. Und fragen Sie nach. Und sprechen Sie mit den Menschen, die seit Jahrzehnten Verantwortung für Hunde übernehmen.
Tierschutz und Hundewesen sind keine Gegner und sollten auch nicht dazu gemacht werden!
Verantwortungsvolle Züchter und Vereine dürfen nicht länger in eine kriminelle Ecke gestellt werden!
Verantwortungsvolle Hundehalter, Züchter und Vereine sind natürliche Verbündete eines wirksamen Tierschutzes.
Wir brauchen Wissenschaft statt Ideologie.
Wir brauchen Verhältnismäßigkeit statt Überregulierung.
Unsere Hunde können nicht für sich selbst sprechen.
Unsere Vereine können es!
Und die Politik muss ihnen endlich zuhören
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Boyd
1. Vorsitzende Bundesverband Tier&Recht
Der Club für Britische Hütehunde wünscht allen seinen Mitgliedern und Freunden
der Britischen Hütehunde eine fröhliche Osterzeit