BRAND­BRIEF

Hundehalter, Vereine und jahrhundertealte Hunderassen brauchen endlich Rechtssicherheit und Schutz!

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Abgeordnete,

sehr geehrte politisch Verantwortliche,

wir wenden uns heute mit großer Sorge und zunehmendem Unverständnis an Sie.

In Deutschland erleben Hundehalter, Züchter, Vereine und Veranstalter aktuell, dass Veranstaltungen rund um den Hund mit teilweise unerfüllbaren oder sogar gesundheitsgefährdenden Auflagen belegt, eingeschränkt oder untersagt werden. Betroffen sind längst nicht mehr nur klassische Hundeausstellungen. Betroffen und belegt mit dem unsäglichen Begriff der „Qualzucht“ sind mittlerweile fast alle Hunderassen, ebenso wie selbstverständlich Mischlinge.

Es geht aber nicht nur um Ausstellungen. Es geht auch um Hundesport, um Vereinsveranstaltungen, um gemeinsame Feste, Treffen sowie Spaziergänge – Aktivitäten also, die seit Jahrzehnten selbstverständlich zum gesellschaftlichen und sozialen Leben von Hundehaltern und ihren Vereinen gehören.

Ja, selbstverständlich brauchen wir Tierschutz – aber wir brauchen auch Rechtssicherheit! Und vor allem brauchen wir Verhältnismäßigkeit und die Beachtung von wissenschaftlichen Grundlagen. Es versteht sich von selbst, dass diese nicht aus veralteten Dokumenten bestehen sollten…

Niemand, der verantwortungsvoll mit Tieren lebt, sie züchtet, ausbildet oder im Hundesport führt und täglich mit ihnen in der Familie lebt, stellt den Schutz von Tieren infrage.

Im Gegenteil.

Wir alle unterstützen einen konsequenten und wissenschaftlich fundierten Tierschutz ausdrücklich.

Aber Tierschutz darf nicht zu einem System führen, in dem für Vereine und ihre Mitglieder kein Vereinsleben mehr möglich ist und durch die Hintertür ganze Hunderassen unter dem Deckmantel vermeintlich guter Intention ausgelöscht werden - in Deutschland…

Ja, es geht inzwischen um die Zukunft aller Hunderassen. Und es geht auch nicht nur um Hunde. Es geht ebenso um Katzen. Um Pferde. Um Ziervögel und Zierfische. Um Meerschweinchen. Und um Kaninchen usw.

Damit kann eine Entwicklung in Gang gesetzt werden, deren Konsequenzen weit über ein Ausstellungsverbot hinausreichen. Nach dem Ausstellungsverbot kommt naturgemäß das Zuchtverbot. Danach dann das Einfuhrverbot und dann das Haltungsverbot.

Denn wenn Hunde bestimmter Rassen nicht mehr ausgestellt, präsentiert oder züchterisch eingesetzt werden können, weil ein rassetypisches Merkmal unabhängig vom Gesundheitszustand des individuellen Tieres zum Ausschluss führt, kann dies faktisch einem Verbot einer Rasse durch die Hintertür gleichkommen.

Das betrifft teilweise Hunderassen, deren Geschichte Jahrhunderte oder sogar Jahrtausende zurückreicht.

Nackthunderassen beispielsweise gehören in ihren Ursprungsländern teilweise zum kulturellen und kynologischen Erbe. Generationen von Menschen haben diese Rassen erhalten und weiterentwickelt. Es geht aber auch um alle Hunderassen, die für eine bestimmte Arbeit gezüchtet und damit geformt wurden. Die Zucht von Rassehunden ist wichtig, denn:

Hunde arbeiten als Assistenz-, Therapie-, Rettungs-, Such-, Hüte-, Wach- und Diensthunde. Andere begleiten ältere oder einsame Menschen, unterstützen Familien und geben Kindern Sicherheit und Geborgenheit.

Hunde sind Sportpartner, Arbeitskollegen und Familienmitglieder. Das ist besonders wichtig vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung unserer Welt. Unsere Haustiere sind hier ein entscheidendes Bindeglied zur Natur, zur Realität, zu Nähe und Wärme.

Unsere unterschiedlichen Hunderassen sind das Ergebnis einer jahrhundertelangen gemeinsamen Geschichte von Mensch und Hund. Diese Vielfalt verdient Schutz.

Und sie verdient Wissenschaft statt Pauschalurteil.

Wir fordern ausdrücklich nicht, gesundheitliche Probleme bestimmter Zuchtlinien oder einzelner Tiere zu ignorieren.

Wo ein Hund tatsächlich unter erblich bedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen leidet, muss verantwortungsvolle Zucht reagieren.

Aber zwischen der Feststellung eines gesundheitlichen Problems bei einem individuellen Tier und der pauschalen Verurteilung und dem Verbot einer ganzen Rasse durch die Hintertür liegt ein gewaltiger Unterschied.

Tierschutz muss sich an nachweisbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen orientieren – nicht allein an der Zugehörigkeit zu einer Rasse oder am Vorhandensein eines Merkmals.

Veterinärmedizinische Erkenntnisse, Genetik, Populationsgenetik, wissenschaftliche Forschung und die Erfahrung verantwortungsvoller Zuchtverbände müssen gemeinsam berücksichtigt werden.

Vereine dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie Gentests und zuchthygienische Maßnahmen durchführen. Dies ist NICHT der Beweis, dass diese oder jene Hunderasse krank ist. Im Gegenteil. Es ist der Beweis für verantwortungsvolle Zucht!

Und was ist mit genetischer Vielfalt?

Wer bestimmte Hunde systematisch von Zucht und Ausstellung ausschließt, muss auch die populationsgenetischen Folgen bedenken.

Hunde - oder andere Haustiere - schützt man nicht, indem man ihre verantwortungsvolle Zucht unmöglich macht.

Und unsere Vereine und Züchter sind auch nicht das Problem – sie sind ein Teil der Lösung!

Hundevereine und Zuchtverbände leisten seit Generationen wichtige ehrenamtliche Arbeit, auf der ganzen Welt, aber besonders auch in Deutschland.

Es sind diese Menschen, die Gesundheitsprogramme und Untersuchungen organisieren, die Zuchtbücher führen, Abstammungen dokumentieren und Hunde und Halter ausbilden. Genau diese Menschen in den Vereinen, die jetzt öffentlich am Pranger stehen, fördern Sozialverträglichkeit und unterstützen wissenschaftliche Untersuchungen.

Hundesportplätze und Vereinsgelände sind außerdem soziale Treffpunkte.

Hier begegnen sich Jung und Alt. Hier entstehen Freundschaften. Hier lernen Menschen den verantwortungsvollen Umgang mit ihren Hunden.

Wenn selbst Vereinsfeste, gemeinsame Aktivitäten oder organisierte Spaziergänge zunehmend unter einen kaum vorhersehbaren Genehmigungs- und Auflagenvorbehalt geraten, müssen wir uns fragen:

Wo soll diese Entwicklung enden?

Deshalb wenden wir uns an Sie.

Wir bitten Sie nicht um weniger Tierschutz.

Wir wollen besseren Tierschutz – wissenschaftlich fundiert, verhältnismäßig und rechtssicher.

Wir fordern:

* transparente Vorgaben für Veranstalter und Vereine, die bereits im Vorfeld Rechtssicherheit schaffen;

* eine wissenschaftlich belastbare Grundlage für die Bewertung erblich bedingter gesundheitlicher Beeinträchtigungen;

* die Einbeziehung von Tierärzten, Wissenschaftlern, Genetikern UND Zuchtverbänden, Hundesportorganisationen UND betroffenen Vereinen in politische und administrative Entscheidungsprozesse;

* die Berücksichtigung von Populationsgenetik und genetischer Vielfalt;

* den Schutz historischer und kulturell bedeutsamer Hunderassen;

* sowie eine klare politische Grenze gegenüber Maßnahmen, die faktisch zur Verdrängung oder zum Verschwinden ganzer Hunderassen und zum Ende des Vereinslebens in Deutschland führen können.

Wir brauchen einen Dialog – jetzt.

Und wir appellieren an Sie als politische Entscheidungsträger:

Schauen Sie genau hin. Und fragen Sie nach. Und sprechen Sie mit den Menschen, die seit Jahrzehnten Verantwortung für Hunde übernehmen.

Tierschutz und Hundewesen sind keine Gegner und sollten auch nicht dazu gemacht werden!

Verantwortungsvolle Züchter und Vereine dürfen nicht länger in eine kriminelle Ecke gestellt werden!

Verantwortungsvolle Hundehalter, Züchter und Vereine sind natürliche Verbündete eines wirksamen Tierschutzes.

Wir brauchen Wissenschaft statt Ideologie.

Wir brauchen Verhältnismäßigkeit statt Überregulierung.

Unsere Hunde können nicht für sich selbst sprechen.

Unsere Vereine können es!

Und die Politik muss ihnen endlich zuhören

Mit freundlichen Grüßen

Sarah Boyd

1. Vorsitzende Bundesverband Tier&Recht

www.trier-und-recht.com

Tierschutz ohne Sinn und Verstand

schöne neue Welt

Sarah Boyd

2026 05 22 Tierschutz ohne Verstand Sarah Bouyd

Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen Nach Paragraph 10 TSchG hat die im niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz angesiedelte AGT Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucher-schutz zusammen mit der Projektgruppe zur Auslegung und zum Vollzug des Ausstellungsverbots Hinweise und Listen zur Umsetzung der aktu-ellen Auslegung des Praragraphen 10 TSchG für Hundeausstellungen erarbeitet. Das Ziel hierbei war, Qualzucht zu verhindern und Zuchtan-reize auszuschalten, bzw. zu reduzieren. Diese Projektgruppe umfass-te die Mitglieder des BpT Bundesverbandes praktizierender Tierärzte, die Bundestierärztekammer und Vertreter der einzelnen Bundesländer. Es wurden im Verlauf der Arbeit der Projektgruppe Vertreter von Quen und VDH gehört.

Das Ergebnis ist eine umfangreiche Tabelle, in der Qualzuchtmerkmale und daraus resultierende Leiden und Schäden erfasst sind. Diese Tabelle soll bundesweit als Leitlinie und Entscheidungshilfe für die Vollzugsbe-hörden gelten bei der Durchsetzung des Ausstellungsverbots. Die Tabel-le umfasst die äußerlich erkennbaren Merkmale ebenso wie verdeckte Merkmale. Es gibt in der Tabelle auch eine Spalte mit Vollzugsempfehlun-gen, die Hinweise für die Veterinärbehörde zur Überwachung von Aus-stellungen enthält. Es wird betont, dass die Tabelle jederzeit erweiterbar ist und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.

Als Ausstellung angesehen werden alle Veranstaltungen, bei denen ein Vergleich, bzw. eine Bewertung von Hunden vorgenommen wird sowie die Tiere der Öffentlichkeit aktiv gezeigt werden. Unter den Begriff der „Ausstellung“ fallen daher folglich nicht nur Hundeschauen sondern ebenso Hundesportturniere und organisierte Landesgruppenspazier-gänge. Lediglich der Sektor Erziehung und Ausbildung soll davon aus-genommen sein, sofern es hierbei nicht zu einer Veranstaltung mit Wett-bewerbscharakter kommt. Das Ausstellungsverbot betrifft vollumfänglich Hunde, die homo-oder heterozygote Träger dominanter oder homozygo-te Träger rezessiver als schädlich deklarierte Genmutationen sind. Hierbei ist zu beachten, dass das Vorhandensein der Umgestaltung/Ausprägung eines Organs oder Körperteils genügt. Eine klinische Symptomatik muss dabei zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht vorliegen. Zur Entscheidung/Beurteilung werden Gentests und/oder tierärztliche Bescheinigungen über Spezialuntersuchungen herangezogen. Gentests, die von den Züch-tern selbst veranlasst wurden und bei denen die Züchter selbst Proben entnommen haben, werden nicht anerkannt. Es gibt farblich markierte Spalten mit explizit betroffenen Rassen.

Zu den aufgeführten Qualzucht-Merkmalen, die unsere Rassen betref-fen, gehören beispielsweise Stummelrute, betrifft Welsh Corgi, Taubheit und/oder Augenmissbildung in Folge des Vorliegens eines homozygoten Risikogenotyos (Merle-Faktor), betrifft Collie, Sheltie, Welsh Corgi Car-digan, Blut: Von Willebrand Erkrankung Typ 1, betrifft Shetland Sheep-dog, Skelett Bewegungsapparat: betrifft Welsh Corgi.

Neuerungen von Bedeutung: Der Begriff des Schadens findet sich nun neben dem Begriff des Leidens.

Ein Schaden liegt immer dann vor, wenn der körperliche oder seelische Zustand eines Tieres, vorübergehend oder dauerhaft zum Schlechteren hin verändert wird.

Prävention und Gefahrenabwehr: Die Ausstellung eines Hundes mit sogenannten Qualzuchtmerkmalen soll im Voraus verhindert oder zumin-dest vor Ort unterbunden werden. Die Ausstellung eines Hundes kann mit einer Geldbuße belegt werden. Es wird hier eine konkrete Gefahr beschrieben nach dem elastischen Gefahrenbegriff. Das bedeutet, dass der Grad der Wahrscheinlichkeit umso geringer sein kann, je schwerwie-gender das Merkmal im Falle des Auftretens für den Hund ist. Der Aus-schluss kann schon bei hinreichender Wahrscheinlichkeit, dass ein Hund ein Qualzuchtmerkmal aufweist, erfolgen. Intern wird in Papieren, die uns vorliegen, über Polizeischutz für Amtsveterinäre gegen aufgebrachte Veranstalter/Besitzer/Passanten nachgedacht. Die Geldbußen sollen sich gegen Aussteller und Veranstlter richten, pro Verstoß sind 5000 Euro und mehr möglich. Vorsatz ist nicht unbedingt notwendig. Fahrlässigkeit reicht. (Das Durchlassen des Hundes am Einlass) Im Zuge der Ahndun-gen wird auch darüber nachgedacht, eine polizeiliche Durchsuchung, Beschlagnahme und Untersuchung des Hundes bei wiederholtem Verge-hen (Versuch, den Hund auszustellen) durchführen zu lassen.

Mein Fazit: Gründlich können wir. Ob wir auch verhältnismäßig, lo-gisch und human können, das bezweifle ich persönlich mittlerweile.

Nachdem wir nun alle die (wertfreie) Zusammenfassung der AGT-Richt-linien zum Ausstellungsverbot unserer Hunde kennen, wird klar, dass uns langsam aber sicher die Luft zum Atmen genommen wird. Es steht u.a. ganz klar geschrieben, dass weder Ausstellungen noch Turniere noch LG-Spaziergänge noch Zusammenkünfte von Menschen mit ihren Hunden erlaubt sein werden, die in irgendeiner Weise diese Hunde ei-nem Publikum präsentieren könnten sowie auf denen sie miteinander verglichen und/oder bewertet werden. Die Turniere, die Ausstellungen, die seit Jahrzehnten jedes Wochenende erfolgten und auf die wir mit unseren Vierbeinern hinarbeiteten, gehören dann bald der Vergangen-heit an. Es wird nichts mehr davon geben. Es soll fortan lediglich die Erziehung/Ausbildung von den Verboten rund um unsere Hunde ausge-nommen sein. Und wer jetzt immer noch glaubt, ihn und seine Hunde würde es nicht betreffen, weil diese nicht zu den sogenannten Qual-zuchten gehören… dem muss ich leider diese Hoffnung nehmen. Zwar soll immer das Individuum und nicht die gesamte Hunderasse geprüft werden, doch die Kriterien, die die Einstufung als sogenannte Qualzucht bedingen, die treffen mittlerweile auf fast jeden Hund zu, gleichgültig ob Rassehund oder Mischling. Fellfarbe, zu wenig Haare, zu viele Haa-re, zu lange Ohren, zu kurze Beine, zu lange Beine - you name it! Es werden Ohren, Nasenlöcher und Rutenlänge akribisch vermessen und eingeordnet. Da werden weiterhin von klinisch völlig unauffälligen Tie-ren Untersuchungen gefordert, die belastend und gefährlich und teils tierschutzwidrig sind.

Nicht alles, was aus einem edlen Tierschutz-Gedanken entspringt, er-weist sich in der Realität bei der Umsetzung auch als gut oder überhaupt praktikabel!

Fakt ist jedenfalls, dass ein Sündenbock gesucht und gefunden wurde. Das sind wir, die Liebhaber, Züchter und Zuchtrichter. Und doch tragen verantwortungsvolle Züchter mehr Fürsorge für ihre Hunde als so manch anderer für seine Kinder. Generell wird uns ganz offen jede Ahnung und jedes Wissen abgesprochen und persönliche Bereicherung oder Erhö-hung unterstellt. Die Damen und Herren, die das behaupten, scheinen den Alltag eines Züchters nicht zu kennen. Alles dreht sich doch um un-sere Hunde! Zufriedene Tiere sind unser höchstes Glück! Ich finde böse Unterstellungen angesichts der langjährigen Erfahrung der Züchter, die ihre Hunde Jahrzehnte um sich haben, 24/7, und der mangelnden Erfahrung bestimmter Funktionäre auf der anderen Seite, die teils einen Hund einer solchen Rasse nur auf Fotos gesehen haben, sehr bedenklich.

Uns wird unser Urteilsvermögen bezüglich unserer Hunde gänzlich abgesprochen, Bis ins hohe Alter unserer Hunde sehen wir sie glücklich und ausdauernd über die Wiesen rennen. Doch nun wird propagiert, dass die Hunde ihr Leiden nur unterdrücken und wir sie mit Wande-rungen, mit Sport, mit Corgirennen auf dem Deich oder mit Agility in Wahrheit quälen, weil die Tiere diese Leistung nur für uns trotz aller Schmerzen, Leiden und Schäden erbringen. Nicht das ist also real, was wir täglich mit unseren Augen sehen, sondern das, was Fremde uns wie-der und wieder erzählen…

Es wird in unserer Brave New World 2026 auch sehr großer Wert auf Prävention gelegt. Zwar können Merle Hunde bei korrekter Zucht völlig gesund sein, dies kann auch bewiesen werden. Aber da der verantwor-tungsbewusste Züchter nicht vollständig ausschließen kann, dass mit den Nachkommen von Unbekannten später kranke Hunde vermehrt werden, wird Merle weiterhin insgesamt als problematisch angesehen. Wenn wir diesem Gedanken konsequent folgen, müssen wir Messer, überhaupt alle scharfen Gegenstände ebenso verbieten wie Autos. Ebenso gilt es laut der Auffassung der Projektgruppe auszuschließen, dass durch die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit bei anderen Menschen Begehrlich-keiten geweckt werden. Daher dürfen Hunde mit Qualzuchtmerkmalen weder bei Züchterstammtischen, organisierten Spaziergängen (es muss keine öffentliche Veranstaltung sein, es reicht für ein Verbot aus, dass der Wille und die Möglichkeit gegeben ist, diese Hunde einem breiten Publikum zu zeigen!) noch bei Ausstellungen oder Turnieren oder auch im eigenen Garten oder dem Hundeplatz bei Sommerfesten etc. gezeigt werden.

Es steht völlig außer Frage, dass Hunde sehen, hören, atmen und laufen können müssen. Es darf kein Lebewesen vorsätzlich gequält werden. Doch die aktuelle fehlende Verhältnismäßigkeit (zum Beispiel invasive und potentiell schädliche und tödliche Untersuchungen ohne Notwen-digkeit anzuordnen), die Umkehr der Beweislast (Es muss nicht bewiesen werden, dass der Hund krank ist sondern dass er gesund ist; Züchter stehen automatisch unter Generalverdacht, kriminelle und tierschutz-widrige Absichten zu verfolgen) sowie die einseitige Berichterstattung in den Medien führt zu einem gefährlichen Narrativ: Züchter von Ras-sehunden sind Verbrecher, denen man daher das Recht auf Selbstent-faltung absprechen und Grundrechte einkassieren kann. Menschen, die dagegen Hunde aus dem Ausland via Tierschutzorganisationen nach Deutschland verbringen, mit gefälschten Papieren und mit Tollwut infiziert, sind trotzdem noch rechtschaffene Menschen. Solche Transporte und Machenschaften zu verhindern und mehr als mit einer kurzen Info der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, würde Arbeit bedeuten. Es ist viel leichter, sich einen Stern für Tierschutz ans Revers heften zu können, indem man sich an die leicht zu findenden Züchter von Rassehunden hält und hier drastische Verbote und Strafen erlässt!

Unsere überbordende Bürokratie und Typ A ausufernde Gründlichkeit sowie eine übergroße Emotionalität gekoppelt mit einem Realitätsver-lust bringen uns als Gesellschaft in Schwierigkeiten. So haben wir die Haus-und Hofschlachtungen verboten. Jetzt müssen die armen Tiere viele Kilometer weit zu einem Schlachthof gefahren werden, einem Ort, den sie nicht kennen. Gleichzeitig wird behauptet, eine Ausstellung wäre unzumutbarer Stress für Hunde. Eine Lösung steht auch parat: Kein Fleisch mehr verzehren, keine Tiere mehr schlachten. Und selbstverständlich keine Ausstellungen mehr.

Denn das ist das Ziel. Und es ist fast erreicht. Zu lange haben wir abgewartet, zu lange auf Logik und Wissenschaft vertraut. Darum ging es leider nie. Wir Züchter, Aussteller und Zuchtrichter haben in einigen Ländern Europas keine Lobby (mehr). Das ist schade, denn wir leisten einen nicht unerheblichen Beitrag für die mentale Gesundheit unserer Gesellschaft, gerade in der immer anonymeren und technisierteren Welt. Unsere Hunde gehen mit uns in Kindergärten, Schulen und Altenheimen. Unsere Hunde sind für Kinder ein wichtiger Bezug zur Natur und ein noch wichtigerer Baustein für ihre gesunde emotionale Entwicklung und für alte Menschen oft der einzige Halt und die einzige Quelle von Wärme und Zuneigung.

Dazu brauchen wir Rassehunde. Und für Rassehunde brauchen wir Züch-ter und Zuchtrichter und Ausstellungen.

Wir müssen uns gemeinsam gegen diese politische Richtung wehren, bevor es zu spat ist. 

 

 

Der Club für Britische Hütehunde wünscht allen seinen Mitgliedern und Freunden
der Britischen Hütehunde eine fröhliche Osterzeit

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Möge die festliche Zeit Ihnen und Ihren Liebsten viele warme, fröhliche Momente schenken.

Für das Jahr 2026 sendet Ihnen der Club für Britische Hütehunde die herzlichsten Wünsche: Ruhe im Herzen, Freude im Alltag, Gesundheit und Erfolg für Sie und Ihre vierbeinigen Begleiter.

Wir freuen uns sehr darauf, Sie im neuen Jahr wiederzusehen – ob auf Ausstellungen oder bei anderen Veranstaltungen unseres Clubs.

 

2025 CfBrH Weihnachten

   
© Club für Britische Hütehunde e.V.
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