Achtung! Aus gegebenem Anlass:
Personen, die in einem vom VDH u. der FCI nicht anerkannten Verein züchten, sind von der Mitgliedschaft im CfBrH ausgeschlossen!
Darüberhinaus gilt laut Zuchtordnung Paragraph 11, (5): „Züchter, deren Zwingerschutz beim CfBrH eingetragen ist und mit ihnen in Hausgemeinschaft lebende Personen MÜSSEN ihre Welpen aller Rassen, die der Club betreut, grundsätzlich in das Zuchtbuch des CfBrH eintragen lassen...“
 
Sarah Boyd, Leiterin Öffentlichkeitsarbeit

Sonderregelungen für Champion-Anwartschaften während der Corona-Pandemie 

Liebe Mitglieder, 

da ein Ende der Corona-Pandemie aktuell nicht absehbar ist und damit verbunden möglicherweise noch weitere geplante Ausstellungen im Jahr 2021 der Pandemie zum Opfer fallen könnten, hat sich das Präsidium zu folgenden, befristeten Sonderregelungen im Hinblick auf die Anwartschaften für den Dt. Jugendchampion (Club), den Deutschen Champion (Club) sowie den Deutschen Veteranenchampion (Club) entschlossen: 

Deutscher Jugendchampion (Club) 

Bislang galt die Sonderregelung, dass für den Titel Deutscher Jugendchampion (Club), eine der drei erforderlichen Anwartschaften auch durch Altersüberschreitung in der nächsthöheren Klasse (Zwischenklasse) erworben werden konnte. Diese verwendete Anwartschaft hätte dann allerdings nicht mehr für die Erringung des Titels Deutscher Champion (Club) zur Verfügung gestanden. Neuregelung ab dem 01.01.2021 Eine in der nächsthöheren Klasse erworbene Anwartschaft, die für den Titel Deutscher Jugendchampion (Club) eingesetzt wurde, bleibt zusätzlich auch für den Titel Deutscher Champion (Club) erhalten. Diese Regelung gilt auch für bereits ernannte Deutsche Jugendchampion Club, sofern die Anwartschaften im CfBrH erworben wurden. 

Außerdem kann eine Reserveanwartschaft (Res.-CAC-J) für den Titel Deutscher Jugendchampion (Club) als volle Anwartschaft aufgewertet werden, sofern die Anwartschaften auf Ausstellungen des Clubs für Britische Hütehunde e. V. erworben wurden. 

Zusätzliches CAC bzw. CAC-J oder CAC-Vet. für BOB und BOS 

Für Ausstellungen des Club für Britische Hütehunde e.V. in 2020 und 2021 wird für BOB und BOS jeweils ein zusätzliches CAC bzw. CAC-J oder CAC-Vet. vergeben. Somit erhält ein damit ausgezeichneter Hund mit einer Ausstellung zwei Anwartschaften auf den Champion- Titel. 

Diese Sonderregelungen sind vorerst bis zum 31.12.2021 befristet und sollen die weniger gewordenen Ausstellungen unseres Clubs aufwerten und einen Ausgleich schaffen.

Mit den besten Wünschen für das neue Jahr, bleiben Sie gesund

Claus-Peter Fricke

Präsident

Der CfBrH wünscht zum dritten Advent und zur nahenden Weihnacht all seinen Mitgliedern und Freunden Gottes Segen und ein - allen Widrigkeiten zum Trotz - frohes und friedvolles Fest im engsten Kreise Ihrer Liebsten.

Aus allertiefstem Herzen wünschen wir Ihnen ein glückliches, ein besseres 2021. Uns allen im Club wünschen wir im neuen Jahr wieder die Möglichkeit, Ausstellungen, Fortbildungen und Treffen durchführen zu können. Das ist Vereinsleben, und Leben kann man ganz furchtbar schlecht digitalisieren.

So oder so werden wir auch in 2021 weiter für Sie da sein. Bleiben Sie gesund und bleiben Sie zuversichtlich! Wir gehören zusammen!

2020 12 12 Advent

Weitere Sonderregelung für vorläufige Zuchttauglichkeitsprüfungen „ZTP“ während des Lockdowns in der Corona-Pandemie 


Liebe Mitglieder, 

durch momemtanen Einschränkungen in der Corona-Pandemie können wir derzeit auch keine ZTP-Veranstaltungen durchführen. 

Wir bieten vorrübergehend folgende Sonderregelung für eine „vorläufige ZTP“ an: 

  • Der Antrag mit Namen des Hundes, Zuchtbuchnummer, Adresse und 2 komprimierten Fotos, HWT Nachweis des Hundes per Mail an die Leiterin Zuchtrichterwesen/Susanne Langhorst-de Haan
  • Diese prüft und teilt bei Freigabe einem Mitglied des Zuchtrichterausschuss unter regionaler Berücksichtigung zu.
  • Der Antragsteller setzt sich dann mit dem benannten Mitglied des Zuchtrichterausschuss zwecks zeitlicher und organisatorischer Abstimmung in Verbindung
  • Der zur Zuchttauglichkeitsprüfung anstehende Hund muss alle für die jeweilige Rasse zuchtrelevanten Gesundheitsuntersuchungen, Auswertungen und Prüfungen zum Zeitpunkt der Antragstellung abgeschlossen haben
  • Die vorläufige ZTP findet in der Regel bei einem Mitglied des Zuchtrichterausschusses unter Einhaltung der Hygienebestimmungen statt
  • Die vorläufige ZTP unter der Corona-Sonderregelung gilt zunächst nur für einen Zuchteinsatz, bis zur Verhaltensüberprüfung.
  • Die fehlende Verhaltensüberprüfung ist bis 31.12.2021 bei einer offiziellen ZTP oder Körveranstaltung nachzuholen.
  • Es wird eine Gebühr für Mitglieder von 150.- € erhoben, die in bar bei dem Mitglied des Zuchtrichterausschusses zu entrichten ist. Für Nichtmitglieder werden keine vorl. ZTP‘s durchgeführt. 

 

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund

Claus-Peter Fricke

Präsident

   
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