Sehr geehrte Züchterinnen und Züchter,

sehr geehrte Zuchtwartinnen und Zuchtwarte,

die Veröffentlichung im CR 5/2018, dass den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (StIKo Vet) bei der 2.Wurfabnahme ab Erscheinen des CR auch wieder eine Impfung gegen Leptospirose nachgewiesen werden muss, führte zu besorgten Nachfragen. Die Erfahrungen mit der Impfung knapp acht Wochen alter Welpen mit den L4-impfstoffen werden sehr unterschiedlich beschrieben.

Aus diesem Grund folgen wir zwar weiterhin der Empfehlung der StIKo Vet und dem VDH im Bezug auf diese Leptospirose Impfung, werden es jedoch nicht ahnden, wenn die Impfung im Rahmen der Erstimpfung zur Wurfabnahme nicht erfolgt ist. Die Zuchtwarte werden jedoch auf den Abnahmeformularen das Fehlen der Leptospirose-Impfung gesondert vermerken.

Diese Handhabung gilt bis auf Weiteres. Wir werden uns weiterhin über den Sachstand und die Erfahrungen zu den Impfungen informieren.
Ich mache aber darauf aufmerksam, dass die Impfung gegen Leptospirose zu den Core-Impfungen gehört und Sie als Züchter den neuen Besitzern diese Impfung im Rahmen der Auffrischungsimpfung in der 12.Woche anheimstellen sollten.

mit freundlichen Grüßen

Vera Bochdalofsky, Leiterin Zuchtwesen

   
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