Sonderschauen auf den Ausstellungen Dortmund und Karlsruhe 2026
Nach sorgfältiger Abwägung haben wir uns entschieden, unsere Sonderschauen auch 2026 sowohl an die Bundessieger Ausstellung & Agria Trophy Show in Dortmund als auch an die 86. und 87. InternationaleRassehunde-Ausstellung,German Winner, in Karlsruhe anzugliedern.
Diese Entscheidung bedeutet ausdrücklich nicht, dass wir die derzeitigen behördlichen Auflagen in allen Punkten für fachlich nachvollziehbar oder verhältnismäßig halten. Insbesondere die Anforderungen im Zusammenhang mit erblichen Erkrankungen und genetischen Merkmalen bedürfen aus unserer Sicht einer wissenschaftlich fundierten und rassespezifischen Betrachtung. So müssen sich zum Beispiel pauschale Anforderungen an Hunde mit Merle-Färbung – etwa hinsichtlich genetischer Nachweise oder audiometrischer Untersuchungen – aus unserer Sicht daran messen lassen, ob sie für den einzelnen Hund und die betreffende Rasse wissenschaftlich begründet und verhältnismäßig sind.
Gleichzeitig möchten wir unseren Mitgliedern weiterhin die Möglichkeit geben, ihre Hunde auf den großen VDH-Ausstellungen zu präsentieren und unsere Rassen einer interessierten Öffentlichkeit vorzustellen. Ein Rückzug unserer Sonderschauen würde letztlichgenau das bewirken, was wir vermeiden möchten: weniger Sichtbarkeit für verantwortungsvolle Rassehundezucht und weniger Möglichkeiten für unsere Mitglieder, ihrem Hobby nachzugehen. Deshalb werden wir präsent bleiben. Wir werden uns sachlich und mit fachlichen Argumenten gegen unverhältnismäßige oder wissenschaftlich nicht nachvollziehbare Anforderungen einsetzen – aber wir werden uns die Freude an unseren Hunden, an unseren Rassen und am gemeinsamen Ausstellungserlebnis nicht nehmen lassen.
Was Sie wissen müssen, wenn Sie Ihren Britischen Hütehund auf diesen Ausstellungen melden wollen:
Wie bereits oben erläutert, haben wir versucht, den Auflagen mit fundierten Argumenten entgegenzuwirken, leider nicht in allen Bereichen mit Erfolg. Die Auflagen finden Sie hier: https://www.hund-und-pferd.de/hundeaussteller/tierschutzhundeverordnung.
Für unsere Rassen gilt:
Bobtails mit einem hohen, eine oder beide Ohren umfassenden Weißanteil am Kopf benötigen eine tierärztliche Bescheinigung zum Ausschluss von ein- oder beidseitiger Taubheit.
Bei Welsh Corgi Pembroke mit natural Bobtail muss eine deutliche Rutenbewegung erkennbar (siehe Text VDH-Link) bzw. das Genital von Hündinnen vollständig von der Rute bedeckt sein.
Hunde mit der Farbe Merle werden zugelassen, wenn durch einen Gentest nachgewiesen wird, dass der Hund heterozygot für die Farbe Merle ist (m/M, m/Ma+, m/Ma, m/Mc+, m/Mc). Alternativ gelten entsprechende Gentests der Eltern. Hunde mit dem Status m/Mh müssen durch tierärztliches Attest nachweisen, dass sie frei von Taubheit oder Augenmissbildungen sind. (Gilt auch für Karlsruhe)
Shelties müssen den Nachweis erbringen, dass sie nicht Träger von vWD Typ I sind. Der entsprechende Gentest kann kurzfristig von den entsprechenden Laboren durch geführt werden. (Gilt auch für Karlsruhe)
Bei den beiden letzten Kategorien veröffentlichen wir hier in Absprache mit dem VDH nur die für den Hund nicht belastende und kostengünstigste Möglichkeit die Auflagen zu erfüllen. Weitere Infos finden Sie in dem beigefügten VDH-Link.
Sollten Sie diese Tests jetzt beauftragen, können Sie dennoch zum 1. Meldeschluss melden und das Testergebnis bis zum 20.10.2026 nachträglich hochladen.