Hexenjagd auf Rassehunde in Deutschland

Veterinärämter verhindern die kontrollierte Qualitätszucht von Rassehunden in Deutschland

 

 

Peine, 22.05.2022.

Schon seit über 20 Jahren gilt in Deutschland ein Kupierverbot für Rute und Ohren auf Hundeausstellungen. Mit der Neufassung der Tierschutzhundever- ordnung vom 1.1.2022 wurden in diesem Jahr nun von einigen Veterinär- Ämtern auch Ausstellungsverbote für Hunde ausgesprochen, die aufgrund ih- rer Rassezugehörigkeit zum Teil ohne oder mit kürzerer Rute geboren werden und dieses seit Jahrhunderten als rassentypisches Merkmal aufweisen. Ein Ausschluss von den Hunde-Ausstellungen kommt dabei einem Zuchtverbot im Rahmen der kontrollierten Hundezucht gleich. Somit würden diese Hunde und Hunderassen nur noch außerhalb der kontrollierten Hundezucht zu adop- tieren sein, was wohl kaum im Sinne des Tierschutzes sein kann.


Die novellierte Tierschutzhundeverordnung sollte darauf abzielen, Hunde von Hundeausstellungen und Hundesportveranstaltungen auszuschließen, die nachweislich körperliches Leid oder Schmerzen erleiden. Leider wird diese Gesetzesvorlage nun zum Teil dazu benutzt, ganz bewusst gegen Rassehunde vorzugehen und sie unter Generalverdacht zu stellen, um unter Umkehr der Beweislast von jedem Ausstellungs- und Sporthund eine fachtierärztliche um- fangreiche Gesamtuntersuchung zu verlangen. Einzelne Veterinärämter ver- bieten sogar komplette Rassen, ohne Schmerzen oder Leiden nachzuweisen. Ein Beispiel dafür sind die von der englischen Queen gezüchteten Corgis, bei denen verkürzte Ruten natürlich auftreten können und Teil des international anerkannten Rassestandards sind. Andere Veterinärämter sprechen Ausstel- lungsverbote für einzelne Hunde zum Beispiel mit einer besonderen Fellfarbe aus, ohne dass hier auch nur eine Indikation für Schmerzen oder Leiden vorliegt.


Auf Hundeausstellungen werden Zuchthunde und deren Nachzucht der Öf- fentlichkeit und dem Fachpublikum vorgestellt. Qualifizierte Zuchtrichter be- werten die Hunde phänotypisch bezüglich der Anatomie, Pflegezustand, Ge- sundheit und Eignung für ihre rassentypischen Aufgaben. Über einen mögli- chen Zuchteinsatz entscheiden in der kontrollierten und transparenten Hun- dezucht der VDH-Vereine darüberhinaus je nach Rasse entsprechend not- wendige klinische Untersuchungen und DNA-Profile.


„Man könnte den Eindruck gewinnen, dass gewisse Interessenvertreter im Schatten der Pandemie und der Kriegssituation geräuschlos die Grundrechte einschränken möchten, zu denen auch die Durchführung von Hundesportver- anstaltungen und Rassehundeausstellungen zählen sollten. Es wurde ver- säumt, zu der novellierten Tierschutzhundeverordnung angemessene Durch- führungsbestimmungen zu formulieren. Damit wurde unbewusst einer gewissen Willkür bei der Auslegung eines Ausstellungsverbots Tür und Tor geöff- net“ erläutert Claus-Peter Fricke, Präsident des Clubs für Britische Hütehunde im VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen): „ so ein Vorgehen ist eines Rechtsstaats unwürdig.“


Da jedoch in der aktuellen Praxis durch Paragraph 10 der Tierschutzverord- nung auch alle anderen Hunde-Veranstaltungen und Prüfungen wie etwa Hüte-Trials, Agility, Rettungshunde etc. von den Verordnungen betroffen sind, mehren sich nun die Fälle, in denen Hunde mit der falschen Farbe oder feh- lendem Zahn nicht mehr im Hundesport geführt werden dürfen. Hier handelt es sich um hochambitionierte Arbeitshunde. Was soll mit ihnen also gesche- hen? Soll der Hundesport und die kontrollierte Rassehundezucht wirklich aus Deutschland verbannt werden? Das kann und darf nicht das Ziel sein, ist doch der Hund seit Anbeginn der Zeit der beste Freund des Menschen. Er ist Familienhund. Er ist Jagdgefährte. Er hütet die Schafe. Er treibt die Rinder. Er wacht über Hab und Gut seiner Menschen. Er begleitet Blinde und assistiert Menschen mit Gebrechen aller Art. Er unterstützt bei der Beseitigung von Ratten. Unser Hund liebt und schützt uns wie auch wir lieben und schützen ihn - vor Krankheiten ebenso wie vor der Willkür anderer Menschen!


Auch wenn betroffene Hundebesitzer und Züchter mittlerweile gegen einzelne Entscheidungen der Veterinärämter den Rechtsweg beschreiten, ist es offen- sichtlich, dass in vielen Fällen die Veterinärämter über die vom Gesetzgeber mit der Novelle der Tierschutzhundeverordnung gewünschten Ziele hinausge- schossen sind. Es reicht schon die willkürliche Behauptung möglicher Schmerzen oder Leiden aus, um einen Hund von Ausstellungen auszuschlie- ßen. Die Beweispflicht, dass ein Hund nicht leidet oder keine Schmerzen hat, wird dabei auf den Hundebesitzer abgewälzt.


Aufgrund dieser Entwicklungen ist der Gesetzgeber nun gefordert, die Formu- lierungen der Tierschutzhundeverordnung so anzupassen, dass den Veteri- närämtern einheitliche Handlungsvorgaben für ein sachliches Handeln vorlie- gen. Auf jeden Fall stehen pauschale Ausstellungverbote bestimmter Rassen oder Hunde einer seriösen und kontrollierten Rassehundezucht in Deutsch- land entgegen und fördern vielmehr die unkontrollierte Vermehrung von Hunden durch weniger qualifizierte Hundebesitzer ohne Betreuung durch kynologisch ausgebildete Experten und ohne Ausstellungen, auf denen man die am besten geeigneten Zuchtpartner für die Nachzucht finden und aus- wählen könnte.
Schon jetzt verlauten in Züchterkreisen vermehrt Stimmen: „Was bleibt uns dann noch? Entweder wir hören mit der Zucht auf oder wir züchten auch wie andere unkontrolliert und nicht nachverfolgbar. Dann sind die Tierheime we- nigstens mit 100 % Hunden gefüllt, deren Herkunft nicht nachweisbar ist und nicht nur geschätzt 95 %.“

Der Club für Britische Hütehunde e.V. (CfBrH) ist der älteste deutsche Ras- sehundezuchtverein für die Rassen Collie Langhaar, Collie Kurzhaar, Border Collie, Bearded Collie, Old English Sheepdog (Bobtail), Shetland Sheepdog (Sheltie), Welsh Corgi Cardigan und Welsh Corgi Pembroke und mit über 3.800 Mitgliedern auch der größte. In 18 Landesgruppen wird die Zucht re- gional durch Zuchtwarte kontrolliert und in regelmäßigen kynologischen Ver- anstaltungen werden Züchter aus- und weitergebildet.


Der CfBrH ist Mitglied im Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH), der wiederum Mitglied in der Fédération Cynologique Internationale (FCI) ist. Die FCI regelt international die Rassestandards für die einzelnen Rassen, ebenso wie die Voraussetzungen für eine seriöse und kontrollierte Hunde- zucht, an die sich alle Mitgliedsvereine des VDH halten. Eine solche Voraus- setzung ist die erfolgreiche Teilnahme an Hundeausstellungen und Körveran- staltungen, wo Zuchthunde öffentlich auf ihre Eignung zur Zucht überprüft und bewertet werden. So soll für alle Interessierten und Experten nachvoll- ziehbar sichergestellt werden, dass die in den Rassestandards hinterlegten hohen Anforderungen an Zuchthunde erfüllt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf: www.cfbrh.de

Pressekontakt:

Sarah Boyd Leiterin Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: (0160) 907 38 911

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