Tierwohl liegt uns sicherlich allen am Herzen. Aber was aus der Tierschutzhundeverordnung in der Ausführung von den Veterinärämtern teilweise initiiert wird, spottet jeder Beschreibung. Alle Rassehunde werden erstmal mit dem Qualzuchtartikel unter Generalverdacht gestellt und für uns gilt es zu Beweisen, dass unsere gesunden Hunde keine angeblichen Qualzuchtmerkmale in sich tragen. Das nennt man Umkehr der Beweislast und ist eines Rechtsstaats nicht würdig!
Somit sind rechtliche Schritte für den Club unausweichlich. Ich hätte gehofft, dass wir es mit wissenschaftlichen und ehrlichen Argumenten lösen können.
Claus-Peter Fricke
Präsident