Weitere Sonderregelung für vorläufige Zuchttauglichkeitsprüfungen „ZTP“ während des Lockdowns in der Corona-Pandemie 


Liebe Mitglieder, 

durch momemtanen Einschränkungen in der Corona-Pandemie können wir derzeit auch keine ZTP-Veranstaltungen durchführen. 

Wir bieten vorrübergehend folgende Sonderregelung für eine „vorläufige ZTP“ an: 

  • Der Antrag mit Namen des Hundes, Zuchtbuchnummer, Adresse und 2 komprimierten Fotos, HWT Nachweis des Hundes per Mail an die Leiterin Zuchtrichterwesen/Susanne Langhorst-de Haan
  • Diese prüft und teilt bei Freigabe einem Mitglied des Zuchtrichterausschuss unter regionaler Berücksichtigung zu.
  • Der Antragsteller setzt sich dann mit dem benannten Mitglied des Zuchtrichterausschuss zwecks zeitlicher und organisatorischer Abstimmung in Verbindung
  • Der zur Zuchttauglichkeitsprüfung anstehende Hund muss alle für die jeweilige Rasse zuchtrelevanten Gesundheitsuntersuchungen, Auswertungen und Prüfungen zum Zeitpunkt der Antragstellung abgeschlossen haben
  • Die vorläufige ZTP findet in der Regel bei einem Mitglied des Zuchtrichterausschusses unter Einhaltung der Hygienebestimmungen statt
  • Die vorläufige ZTP unter der Corona-Sonderregelung gilt zunächst nur für einen Zuchteinsatz, bis zur Verhaltensüberprüfung.
  • Die fehlende Verhaltensüberprüfung ist bis 31.12.2021 bei einer offiziellen ZTP oder Körveranstaltung nachzuholen.
  • Es wird eine Gebühr für Mitglieder von 150.- € erhoben, die in bar bei dem Mitglied des Zuchtrichterausschusses zu entrichten ist. Für Nichtmitglieder werden keine vorl. ZTP‘s durchgeführt. 

 

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund

Claus-Peter Fricke

Präsident

   
© Club für Britische Hütehunde e.V.