Sonderregelung für Zuchtstättenabnahmen während der Corona-Pandemie

Liebe Mitlieder, liebe Landesgruppenvorsitzende,

da die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie doch länger anhalten als vermutet, hat das Präsidium Rahmenbedingungen für die Zuchstättenabnahme für Neuzüchter und nach Umzug von Altzüchtern zur Vermeidung eines persönlichen Kontaktes festgelegt. Neuzüchtern, die bereits den Sachkundenachweis erbracht haben, haben die Möglichkeit eine „Vorläufige Zuchtstättenabnahme“ zu bekommen. Eine reguläre Zuchtstättenabnahme erfolgt nach Aufhebung der Kontakteinschränkungen durch den Landesgruppen-vorsitzenden oder einem von ihm beauftragten Zuchtwart.

Die „Vorläufige Zuchtstättenabnahme“ ist beim Landesgruppenvorsitzenden zu beantragen. Der Antragsteller füllt nach Absprache mit Landesgruppenvorsitzenden das Formular „Zuchtstättenabnahme“, welches sich im Downloadbereich der Hauptclub Homepage befindet, wahrheitsgemäß aus. Die Antworten zu A: Pflegezustand und Prägung, sowie die Abschlussbeurteilung bleiben frei. Der Antragsteller scannt das ausgefüllte und unterschriebene Formular ein und sendet es per Mail mit aussagekräftiger Foto- und ggf. Videodokumentation an den Landesgruppenvorsitzenden.

Die Entscheidung über eine der Zuchtstätte trifft der Landesgruppenvorsitz ggf. gemeinsam mit der Leiterin Zuchtwesen.
Es können weitere Erklärungen oder Dokumentationen eingefordert werden. Die „vorläufige Freigabe“ ist erstmal auf einen Wurf begrenzt. In der

Hoffnung auf ein baldiges normales Leben, bleiben Sie gesund

Claus-Peter Fricke

Präsident

   
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