Sonderregelung für Körungen während der Corona-Pandemie mit einem Ausstellungsergebnis


Liebe Mitglieder,
die Corona-Pandemie hält uns auch noch weiterhin in Atem und beschränkt auch unser Clubleben und das Ausstellungswesen erheblich. Trotz aller widrigen Umstände konnte der Club für Britische Hütehunde bisher in Peine und Dormagen zwei Ausstellungen durchführen. Nun stehen die Landesgruppenschauen in Wutha-Farnroda, Beelitz/Klaistow, Penig und Kaltenkirchen sowie die Border Spezial in Nagold und die internationale in Rostock noch an und wir hoffen, dass es auch dabei bleibt. Darüber hinaus besteht noch die Hoffnung auf Durchführung der Bundes- und Herbstsiegerschau. Die CAC Neckarsulm musste leider kurzfristig abgesagt werden und dadurch ergibt sich ein Mangel an Ausstellungsangeboten speziell im süddeutschen Raum.


Um unseren Mitgliedern entgegen zu kommen, ist ab sofort bis auf Widerruf für die Körung eine Ausstellungsbewertung mit der Formwertnote „vorzüglich“ bzw. „sehr gut“ als Eingangsvoraussetzung notwendig. Die Zuchtzulassung gilt nur für einen Zuchteinsatz. Die zweite Ausstellung ist dann bis spätestens Ende 31.12.2021 nachzuholen, andernfalls erlischt die Körung.


Diese Regelung kann nur von Mitgliedern des CfBrH in Anspruch genommen werden. Diese verpflichten sich zur Einhaltung dieser Sonderregelung, die zweite Ausstellung nachzuholen und unaufgefordert an die Zuchtbuchstelle 1, Susanne Langhorst-de Haan, Winnekendonker Str.53, 47627 Kevelaer, zu senden.


Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund

Claus-Peter Fricke
Präsident des CfBrH

   
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