Liebe Freunde der Britischen Hütehunde,

liebe Aussteller,

nach heutigem Stand können wir am 28.06.2020 die 61. Niedersachsenschau in Peine eventuell unter den Rahmenbedingungen der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 8. Mai 2020 unter Bezug auf §2e mit der Erstellung und Einhaltung eines Hygieneplans durchführen. Es wird für uns keine leichte Aufgabe und es sind etliche Auflagen zu erwarten und mit den Behörden noch abzustimmen. Aussteller aus dem Ausland können leider nicht teilnehmen, da ansonsten Quarantänemaßnahmen greifen. Somit können auch unsere vorgesehenen Richter aus Ungarn bedauerlicherweise nicht zum Einsatz kommen. Abgesehen von einzuhaltenden Abständen und Atemschutzmasken werden wir pro gemeldeten Hund eine Vorführungsperson zulassen. Wir werden einen Zeitplan aufstellen, so dass die Betreuungspersonen mit ihrem Hund nur zum Bewerten oder Kören ihres Hundes und solange die entsprechende Rasse gerichtet wird vor Ort sein können. Eine Bewirtung, wie sonst auf unseren Niedersachsenschauen wird nicht stattfinden, so dass Selbstverpflegung angesagt ist.

Das Ringpersonal und die Richter werden wir mit Masken und Plexiglasscheiben schützen. Aussteller müssen dafür selbst Sorge tragen. Die sanitären Einrichtungen werden wir betreuen und reinigen lassen.

Als Richter haben sich bereit erklärt Erika Heintz für Corgi und Sheltie (war auch so vorgesehen); Sarah Boyd für Collie und Beardie; Susanne Langhorst-de Haan für Border und Bobtail; Claus-Peter Fricke für Körungen. Ich bedanke mich mit großem Respekt für die Bereitschaft meiner Richterkollegen und bei den Helfern, die mir schon zugesagt haben und die sich bei mir zwecks Zusage noch melden möchten.

Wenn Sie feststellen, dass es alles sehr kompliziert und nicht ganz ohne Risiko für uns als Organisatoren ist, dann haben Sie völlig recht. Wir werden diese Ausstellung, wenn sie denn stattfinden kann, für Sie organisieren. Für uns wäre eine Absage auf jeden Fall der sichere und bequemere Weg.

Bitte melden Sie nur dann, wenn es auch Ihnen dieses Risiko wert ist, wir brauchen aber die Meldungen jetzt, um zusehen, wie überhaupt die Resonanz ist. Unser 1. Meldeschluss ist der  25. Mai 2020, der 2. Meldeschluss ist der 8. Juni 2020. Sollte die Ausstellung nicht stattfinden, bekommen sie Ihr volles Meldegeld erstattet, bzw. ziehen wir die Meldegelder erst 10 Tage vor dem Ausstellungstermin über Lastschrift ein.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund

Claus-Peter Fricke

Vorsitzender der LG Niedersachsen

   
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